Die Mitgliederversammlung des Schützenverein SV 2011 Darmstadt-Dieburg e.V. hat am 10.04.2019 folgende Beitragsordnung beschlossen:

 

Beitragsordnung des Schützenverein SV 2011 Darmstadt-Dieburg e.V.

 

  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

  2. Die Beiträge werden jeweils im ersten Monat des Jahres eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Höhe des Beitrages ist:

    1. für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 45,00€

    2. für Familienmitglieder (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 45,00€

    3. für Rentner und Studenten 45,00€

    4. für Schüler und Jugendliche 25,00€

    5. für Kinder (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) 0,00€

  1. Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr. Diese wird nach der Aufnahme in den Verein fällig und im Lastschriftverfahren eingezogen. Sie beträgt:

    1. für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 100,00€

    2. für weitere Familienmitglieder (Verwandte 1. Grades) 50,00€

    3. für Rentner und Studenten 100,00€

    4. für Schüler und Jugendliche 45,00€

    5. für passive (Förder-) Mitglieder 0,00€

  1. Der Verein erhebt eine Umlage in Form einer jährlichen Schießpauschale. Weitere Umlagen oder Sachleistungen sind z.Z. nicht vorgesehen. Solche müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Schießpauschale für:

    1. aktive Schützen (alle Kaliber) mit Wettkampfpass 85,00€

    2. aktive Schützen (nur Luftdruck bis 7,5 Joule) 50,00€ 

  1. Alle aktiven Mitglieder müssen jährlich 0 (keine) Stunden Arbeit zum Erhalt und der Pflege der vereinseigenen oder angemieteten Einrichtungen und Anlagen erbringen. Wird die Anzahl der Arbeitsstunden nicht erfüllt, erhebt der Verein pro nicht geleisteter Stunde 10,00€. Der eventuell fällig werdende Betrag wird per Lastschrifteinzug abgebucht, der auf den Monat folgt, in dem das Mitglied über die Abrechnung der Stunden informiert wurde.

  2. Der Verein erhebt einen Gastschützenbeitrag in Höhe von 20,00€ pro Schießtag ab dem 3. Probetraining für Interessenten, für Gäste die nicht dem Verein beitreten möchten ab dem 1. Schießtag.
  3. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.