Die Mitgliederversammlung des Schützenverein SV 2011 Darmstadt-Dieburg e.V. hat am 10.04.2019 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Beitragsordnung des Schützenverein SV 2011 Darmstadt-Dieburg e.V.
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Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
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Die Beiträge werden jeweils im ersten Monat des Jahres eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Höhe des Beitrages ist:
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für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 45,00€
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für Familienmitglieder (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 45,00€
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für Rentner und Studenten 45,00€
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für Schüler und Jugendliche 25,00€
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für Kinder (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) 0,00€
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Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr. Diese wird nach der Aufnahme in den Verein fällig und im Lastschriftverfahren eingezogen. Sie beträgt:
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für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 100,00€
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für weitere Familienmitglieder (Verwandte 1. Grades) 50,00€
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für Rentner und Studenten 100,00€
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für Schüler und Jugendliche 45,00€
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für passive (Förder-) Mitglieder 0,00€
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Der Verein erhebt eine Umlage in Form einer jährlichen Schießpauschale. Weitere Umlagen oder Sachleistungen sind z.Z. nicht vorgesehen. Solche müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Schießpauschale für:
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aktive Schützen (alle Kaliber) mit Wettkampfpass 85,00€
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aktive Schützen (nur Luftdruck bis 7,5 Joule) 50,00€
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Alle aktiven Mitglieder müssen jährlich 0 (keine) Stunden Arbeit zum Erhalt und der Pflege der vereinseigenen oder angemieteten Einrichtungen und Anlagen erbringen. Wird die Anzahl der Arbeitsstunden nicht erfüllt, erhebt der Verein pro nicht geleisteter Stunde 10,00€. Der eventuell fällig werdende Betrag wird per Lastschrifteinzug abgebucht, der auf den Monat folgt, in dem das Mitglied über die Abrechnung der Stunden informiert wurde.
- Der Verein erhebt einen Gastschützenbeitrag in Höhe von 20,00€ pro Schießtag ab dem 3. Probetraining für Interessenten, für Gäste die nicht dem Verein beitreten möchten ab dem 1. Schießtag.
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Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.