Beitragsordnung

Der Vorstand des Schützenverein SV 2011 Darmstadt-Dieburg e.V. hat am 25.10.2023 folgende Beitragsordnung beschlossen:

Beitragsordnung des Schützenverein SV 2011 Darmstadt-Dieburg e.V.

    1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.


    2. Die Beiträge werden jeweils im ersten Monat des Jahres eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Höhe des Beitrages ist:

  a) für aktive Schützen aller Disziplinen ab 18 Jahren 130,00€  
  b) für aktive Schützen nur Luftdruckdisziplinen ab 18 Jahren 100,00€  
  c) für passive Fördermitglieder 50,00€  
  d) für Jugendliche (vom 15. bis zum 18. Lebensjahr) 25,00€  
  e) für Kinder (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) 0,00€  


    3. Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr. Diese wird nach der Aufnahme in den Verein fällig und im Lastschriftverfahren eingezogen. Sie beträgt:

  a) für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 100,00€  
  b) für weitere Familienmitglieder (Verwandte 1. Grades 50,00€  
  c) für Rentner und Studenten 100,00€  
  d) für Schüler und Jugendliche 50,00€  
  e) für passive Fördermitglieder 0,00€  

 

    4. Der Verein erhebt eine Umlage in Form einer vierteljährlichen Schießpauschale. Weitere Umlagen oder Sachleistungen sind z.Z. nicht vorgesehen. Solche müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Schießpauschale für:

  a) aktive Schützen (alle Kaliber) 75,00€  
  b) aktive Schützen (nur Luftdruck bis 7,5 Joule 0,00€  


           
    5. Alle Mitglieder müsse keine Arbeit zum Erhalt und zur Pflege der angemieteten Einrichtungen und Anlagen erbringen. Die Kosten dazu werden mit der Schießpauschale abgedeckt.


    6. Der Verein erhebt einen Gastschützenbeitrag in Höhe von 25,00€ pro Schießtag ab dem 3. Probetraining für Interessenten, für Gäste die nicht dem Verein beitreten möchten ab dem 1. Schießtag.


    7. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.